Die ADR-Bescheinigung hat eine Geltungsdauer von 5 Jahren. Für die Verlängerung muss eine Fortbildung besucht werden. Diese muss unbedingt innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung abgelegt werden, da anderenfalls eine neue Erstschulung besucht werden muss.
ADR-Bescheinigungen werden um 5 Jahre ab altem Gültigkeitsende verlängert, wenn die Fortbildung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Bescheinigung erfolgreich abgeschlossen wird. Liegt die Fortbildung vor diesem Zeitraum, wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Fortbildungsprüfung berechnet.
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