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Das
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
(BKrFQG)
regelt die Weiterbildung von Kraftfahrer/innen im Güter-,
Werk-
und Personenverkehr. Die regelmäßige Weiterbildung
verpflichtet Berufskraftfahrer/innen alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35
Stunden Pflichunterricht à 60 Minuten. Eine Prüfung
ist
nicht erforderlich.
Führerscheininhaber,
die vor dem 10.09.2009
ihre Fahrerlaubnis bekommen haben müssen die Weiterbildung bis
zum
10.09.2014 abgeschlossen haben. Führerscheininhaber, die nach dem 10.09.2009
ihre Fahrerlaubnis bekommen haben ab 5 Jahre nach ihrer
Grundqualifikation.
Bei Fragen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung! Fordern Sie telefonisch
Infomaterial an unter 0531-60 18 190.
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Beschleunigte Grundqualifikation
Berufskraftfahrer/-innen, die im Güter- oder/und
Personenverkehr tätig sind und ihre Fahrerlaubnis der Kl. C1, C1E,
C, CE, D1, D1E, D und/oder DE nach dem Stichtag 10.09.2009 erlangt
haben, brauchen zusätzlich um gewerblich fahren zu dürfen
einen Grundqualifikationsnachweis.
Inhalt:
- 140 Zeitstunden (inkl. 10 Zeitstunden Praxis) Unterricht
- 90 Minuten IHK-Prüfung
Grundqualifikation für Umsteiger
Umsteiger sind Personen, die eine Qualifikation im Güterverkehr
besitzen und in den Personenverkehr wechseln oder umgekehrt!
Hierbei beträgt die Unterrichtsdauer 35 Stunden zu je 60 Minuten (inkl. 2,5 Stunden Praxis).
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!
Wir helfen Ihnen auch gerne weiter in Bezug auf
Förderungsmöglichkeiten - Unternehmern (z.B. BAG) und
auch Arbeitnehmern (z.B. Prämiengutschein)!
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