Weiterbildung

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Weiterbildung von Kraftfahrer/innen im Güter-, Werk- und Personenverkehr.

Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet Berufskraftfahrer*innen alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichunterricht à 60 Minuten. Diese werden von unserer Fahrschule in Form von "5 Modulen" (à 7 Stunden) angeboten. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Wer benötigt wann die Weiterbildung? Was gibt es noch?

Führerscheininhaber*innen, die vor dem 10.09.2009 (LKW) bzw. vor dem 10.09.2008 (Bus) ihre Fahrerlaubnis bekommen haben, müssen die Weiterbildung bis zum 10.09.2014 (LKW) bzw. 10.09.2013 (Bus) erstmalig abgeschlossen haben. 

Führerscheininhaber*innen, die nach dem 10.09.2009 (LKW) bzw. 10.09.2008 (Bus) ihre Fahrerlaubnis bekommen haben, besuchen die Module alle 5 Jahre nach ihrer Grundqualifikation (s. unten).


Beschleunigte Grundqualifikation

Berufskraftfahrer*innen, die im Güter- oder / und Personenverkehr tätig sind und ihre Fahrerlaubnis der Kl. C1, C1E, C, CE nach dem Stichtag 10.09.2009 bzw. der Kl. D1, D1E, D und/oder DE nach dem Stichtag 10.09.2008 erlangt haben, brauchen zusätzlich um gewerblich fahren zu dürfen einen Grundqualifikationsnachweis. Dieser kann mittels einer Schulung mit abschließender Prüfung erworben werden.

Inhalt der Schulung:

  • 140 Zeitstunden Unterricht (inkl. 10 Zeitstunden Praxis)
  • 90 Minuten IHK-Prüfung

Grundqualifikation für Umsteiger*innen

Umsteiger*innen sind Personen, die eine Grundqualifikation im Güterverkehr besitzen und in den Personenverkehr wechseln möchten oder umgekehrt!

Für dieses Vorhaben ist ebenfalls eine Schulung notwendig, die jedoch in ihrer Länge gegensätzlich der beschleunigten Grundqualifikation immens gekürzt ist.

Inhalt der Schulung:

  • 35 Zeitstunden Unterricht (inkl. 2,5 Zeitstunden Praxis)
  • 60 Minuten IHK-Prüfung



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